Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

  • Die Parteien verständigen sich auf eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit, um die Erstellung des Werkes in bestmöglichem Umfang zu garantieren.

2. Vertragsgegenstand

  • DenaDesigns verpflichtet sich zu Erstellung der vom Auftraggeber benannten Leistung.


  • Premade-Cover:
  1. Die Parteien führen im Vorfeld der Auftragserstellung ein Gespräch durch. Ziel dieses Gesprächs ist der Erhalt der Informationen, welche zur konkreten Werkherstellung genutzt werden.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Erstellung des Werkes bis zur Abnahme, Änderungsrunden an den bereits erstellten Leistungen durch DenaDesigns zu verlangen. Diese sind in der ersten Korrekturrunde kostenlos. Alle weiteren Änderungen und Korrekturen sind mit Kosten verbunden.


  • Auftragscover:
  1. Die Parteien führen im Vorfeld der Auftragserstellung eine Konzeptionsphase durch. Ziel dieser Konzeptionsphase ist die Erstellung eines Entwurfes, welcher zur konkreten Werkherstellung genutzt werden kann.
  2. DenaDesigns legt dem Auftraggeber innerhalb der Konzeptionsphase 1 bis 3 ausgefertigten Entwürfe vor. Ist der Auftraggeber mit einem dieser Entwürfe zufrieden, so kann DenaDesigns die nicht gebrauchten Entwürfe als ein Premade-Cover anbieten.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Erstellung des Werkes bis zur Abnahme, Änderungsrunden an den bereits erstellten Leistungen durch DenaDesigns zu verlangen. Diese sind in den ersten 3 Korrekturrunden kostenlos. Alle weiteren Änderungen und Korrekturen sind mit Kosten verbunden.


  • Buchsatzauftrag:
  1. Die Parteien führen im Vorfeld der Auftragserstellung eine Konzeptionsphase durch. Ziel dieser Konzeptionsphase ist die Erstellung eines Entwurfes, welcher zur konkreten Werkherstellung genutzt werden kann.
  2. DenaDesigns legt dem Auftraggeber innerhalb der Konzeptionsphase 1 ausgefertigten Entwurf vor. Ist der Auftraggeber mit diesem Entwurf zufrieden, so kann DenaDesigns mit dem Auftrag fortfahren. DenaDesigns geht davon aus, dass die durch den Auftraggeber gesendeten Dateien frei vom inhaltlichen sowie grammatikalischen Fehler sind. Beim Vorliegen sämtlicher Fehler, können diese kostenpflichtig durch DenaDesigns ausgebessert werden.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Erstellung des Werkes bis zur Abnahme, Änderungsrunden an den bereits erstellten Leistungen durch DenaDesigns zu verlangen. Diese sind Änderungen und Korrekturen sind mit Kosten verbunden.


  • Nach Eingang des Änderungsverlangens vom Auftraggeber wird DenaDesigns prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Auftraggeber dann innerhalb angemessener Frist das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Das Ergebnis soll auch Angaben darüber enthalten, welche Kosten und welche Änderungen an der bisherigen Zeitplanung mit der Realisierung der vom Auftraggeber gewünschten Änderung verbunden sind. Im Fall eines Änderungsvorschlags von DenaDesigns sind diese Angaben dem Änderungsvorschlag beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird DenaDesigns, den durch Änderungswünsche vom Auftraggeber verursachten Mehraufwand, näher erläutern.
  • DenaDesigns hat insbesondere darauf hinzuweisen, wenn die gewünschte Änderung dazu führen kann, dass der Fertigstellungstermin oder fest vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
  • DenaDesigns ist nicht verpflichtet, wesentliche Änderungsverlangen ohne entsprechende gesonderte Vergütung sowie Verschiebung der folgenden vereinbarten Termine nachzukommen.

3. Leistungspflichten

  • DenaDesigns ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zum vereinbarten Leistungsdatum dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Soweit die Leistungen auf einem Server zum Abruf bereitgestellt werden, gelten diese erst dann an den Auftraggeber geliefert, sobald der Auftraggeber die wesentlichen Leistungen vollständig abgerufen hat.
  • Der Auftraggeber wird die Leistungen prüfen und innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Leistungen diese abnehmen.
  • DenaDesigns ist, abgesehen von vereinbarten Terminen und den definierten Abnahmeterminen, frei in der Einteilung ihrer Leistungszeit.
  • Die Lieferung erfolgt durch das Bereitstellen der Werke zum Download.

4. Rechteübertragung

  • Der Auftraggeber erhält die folgenden Nutzungs- und Verwertungsrechte für die aufgezählten Nutzungsarten:
  1. das Vervielfältigungsrecht, insbesondere zur Speicherung auf Speichermedien jeglicher Art, wie beispielsweise Memorysticks, USB-Datenträgern, Notebooks, Festplatten, SD-Karten.
  2. das Verbreitungsrecht, insbesondere zur Verwendung der Leistung für Werbemaßnahmen sowie der Vermarktung von Produkten, Verwendung für Druckmedien wie beispielsweise Visitenkarten, Geschäftsbriefe, Briefpapier, Flyer, Mailings, Postkarten, Imagebroschüren, Werbeartikel, Messewände, Mappen, Broschüren allgemein, Kataloge, Magazine, Anzeigen, Poster, Plakate, Aufkleber, Etiketten, Einladungen, Verpackungen, Rollup-Systeme, Lesezeichen, Schilder und weitere Nutzungen dieser Art.


  • Alle Rechte von den erstellten Grafiken bleiben bei DenaDesigns. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien durch DenaDesigns nur für die dafür vorgesehene Nutzungsart zu verwenden. Jegliche Weiterverwendung für andere Nutzungsarten ist dem Auftraggeber untersagt. Bsp.: Ein Buchcover darf nicht für Lesezeichen, Kerzenaufkleber o. Ä. weiterverwendet werden.
  • DenaDesigns versichert, dass sie Inhaberin der Nutzungsrechte an dem Werk und daher befugt ist, frei über die Rechte zu verfügen. Zudem garantiert sie, dass das Werk frei von Rechten Dritter ist.
  • DenaDesigns ist berechtigt, das erstellte Werk nach Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf ihrer Webseite zu verwenden.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, DenaDesigns als Urheber der Grafiken mit folgender Bezeichnung im Impressum zu nennen: Dena Taherianfar | DenaDesigns

5. Vergütung

  • Die Vergütung erfolgt durch Zahlung eines Pauschalpreises. Der Preis wird zwischen dem Auftraggeber und DenaDesigns ausgemacht.
  • Rechnungen sind entweder vollständig vor der Anfertigung oder teils vor der Anfertigung und teils vor der Abnahme der Leistung innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
  • DenaDesigns erhält die Vergütung via Überweisung.
  • Bei dieser Art der Leistung wird 1 Belegexemplar aller Produkte an DenaDesigns versendet: Buchcover (Taschenbuch, Hardcover, Klappenbroschur etc.), Buchsatz (Taschenbuch, Hardcover, Klappenbroschur etc.), Illustration (Zierde, Landkarte etc.), gedruckte Marketingprodukte (Lesezeichen, Postkarte, Tasse, Flyer etc.)

6. Geheimhaltungsvereinbarung

  • DenaDesigns verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. DenaDesigns wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwendung durch Dritte zu verhindern. Mit „Dritten“ sind nicht Mitarbeiter und Angestellte von DenaDesigns gemeint. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.
  • „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des obigen Absatzes sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen des Auftraggebers bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
  • Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen des Auftraggebers,
  1. die sich schon vor Übergabe durch den Auftraggeber im Besitz der anderen Vertragspartei befanden,
  2. die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,

die nach ihrer Übergabe durch den Auftraggeber veröffentlicht wurden,

  1. die DenaDesigns selbst ohne Zugang zu den Informationen entwickelt hat,
  2. die DenaDesigns ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten hat oder in sonstige Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch DenaDesigns.
  • Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn die beabsichtigte Produktion vorzeitig beendet wird.

7. Vertragsdauer und Beendigung

  • Der Vertrag beginnt nach dem Erhalt der Rechnung von DenaDesigns an den Auftraggeber.
  • Wird der Vertrag vor Abnahme des Werkes durch Rücktritt des Auftraggebers beendet, hat DenaDesigns Anspruch auf vollständige Vergütung.
  • Ein Rücktritt aus wichtigem Grund vor Abnahme ist möglich, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage im Verzug ist.

8. Sonstiges

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, treten an diese Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt dadurch unberührt.